Band 38: Eintrag vom  4. März 1796 (Nr. 857)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

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Erben Krüchen

Auf Anstehen deren Vormunderen und Erben Krücken wird wegen Schulden das gebettene decretum alienandi des Haußes auf der Niederstraß gelegen, erkent .