Auf den Antrag des Vorsitzenden um Anstellung eines vierten Polizei-
[Nächste Seite]dieners genehmigt die Versammlung aus den vorgetragenen Gründen diese Stelle mit einem Gehalt von hundert achtzig Thalern, dreißig Thlrn Kleidergelder und dreißig Thlrn. Miethentschädigung.
a. u. s.