Band 55: Eintrag vom  4. April 1870 (Nr. 870)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1/ Arbeiten in der Oberthorer-Mühle

Die Anlegung eines Exhaustors in der Oberthorer städtischen Mühle wird dem Pächter Simons unter folgenden Bedingungen ge- stattet: 1/ der Exhaustor⌠[EinfügungsZeichen] sind entweder gänzlich aus Eisen herzustellen oder mit starkem Eisenblech zu beschlagen. Die innerhalb des Mühlengebäudes zu legende Dunstkammer muß ent- weder durch massive Mauern eingeschlossen oder mit starkem Eisenblechbeschlage versehen werden, die Ausmündung des Rohres soll nicht nach den beiden Straßen hingeleitet werden. [eingefügt] ⌠ incl. Ventilatoren und den dazu gehörigen Zinkkammern Leitungsröhren, und mechanischen Vorrichtungen 2/ Die Erhöhung der Feuerversicherungs-Prämie, welche in Folge der Anlage entstehen wird, hat der p. Simons zu tragen 3/ Für die Stadt wird das Recht vorbehalten nach Ablauf der Pachtzeit den Exhaustor nach einer dann zu verein- barenden Vergütung zu übernehmen.

actum ut supra