Band 38: Eintrag vom  4. April 1794 (Nr. 416)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Accis von dem Korn so auf der Weitzen Mühl gemahlen wird .

auf geschehene Anzeig, daß verschiedene Bürger dahier Korn auf der Weitzen Mühl gegen Abtragung einfachen Molters mahlen laßen ist decretirt worden, daß führohin derjenige, welcher darauf Korn mahlen laßen wolle, pro Malter an Acciß 12 Stüber zu zahlen schuldig seyn soll, wornach die Mühlenschreibern sich zu richten haben .