Band 75: Eintrag vom  18. Januar 1927 (Nr. 406)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
23. Grünflächen - Festsetzung.

Die an die Obererft stoßenden Grundstücke sollen bis zur Tiefe von ca. 60 Meter als Grünflächen von der Bebauung freigehalten werden.