Stadtverordnungsversammlung nimmt davon Kenntnis, daß die Stadt durch Urteil des Oberlandesgerichts Düssseldorf zur Aufwertung des Kaufpreises für das Kindererholungsheim Herchen mit 15000 M rechtskräftig verurteilt worden ist und beschließt die Deckung dieses Betrages und der Prozeßkosten aus dem Anleihetilgungsfonds.