Bewilligung einer Grund- Entschädigung von H. W. Lambertz für abge- tretenes Eigenthum in der Spul- gasse bei vorgenom- menem Häuserbau.
Auf den Vortrag des vorsitzenden Beigeordneten Bürgemeisters wurde dem Ackerer und Schankwirth H. W. Lambertz, welcher durch den nach dem Stadt- plane unternommenen Bau von 7 Wohnhäusern in der Spulgasse an seinem Garten einen Flächen- raum von 5 19/27 Ruthen verliert, eine mit dem- selben vereinbarten, billig erscheinende Grund-Ent- schädigung von sechs Thalern pro Ruthe, im Ganzen also eine Vergütung von vier und dreissig Thalern sechs Silbergroschen acht Pfennigen aus der städtischen Casse bewilligt.
Actum utsupra