Bei Berathung des Gegenstandes 2 ersuchte die Versammlung den Vor- sitzenden den Fabrikbesitzer N. Ulmer aufzufordern die von seiner Fabrik am Oberthore lagernden Lumpen und sonstigen Abfälle weg- zuräumten und den Platz zu diesem Zwecke überhaupt nicht mehr zu benutzen, widrigenfalls die Gemeinde die dem p. Ulmer eingeräumten Vergünstigungen zur Benutzung des Gemeinde- Eigenthums zurückzunehmen genöthigt sei.
a.u.s.