minterjährige Margaretha Kemges und Erbg. Krüchen
Die Vormündern der mintejährigen Margaretha Kemges und übrige Erbg. Krücken benentlich Godf. und Christina Krücken übergaben ein
[Nächste Seite]vom Rentsgelehrten H. Rettinghansen abgegebenes Rechtsgutachten, über dasjenige, wie nemlich die Kinder aus 1ter und 2ter Ehe zu der Hinterlaßenschaft der verstorbener Wittib Krücken so wohl in den Mobilar-. als Immobilargüter pro rata berechtiget seyen, da nun solche verlesen, ist decretirt worden, daß sothanes Gutachten den Kinder aus 2ter Ehe zur Erklärung communicirt werden soll .