Rechnung über die Lieferungen zu formiren
1. Eine von dem General KriegsCommissär erlaßene vom 15ten dieses, die von dem Magazins Verwalteren wegen gelieferten Waaren und Lebensmittelen abgegebene Scheine der Civilobrigkeit zu überreichen . item eine Rechnung zu formiren über die Lieferungen an Weitzen, Korn, Gerst Haaber Heu, Strohe, Schaaf, Kälber und Schwein, so zu publiciren und zu affigiren .
Arbeitsstucke nach dem Maximum zu zahlen
2. Eine Verordnung das Muster betreffend deren abzulieferenden Arbeitsstücke nach dem Preiß in den Maximum, so zu publiciren und zu affigiren .
Schneider und Schuster arbeit soll zahlt werden .
3. Eine Verordnung was Schuster und Schneidern verfertigen, soll nach erhaltener Verzeichniß bezahlt werden .
4. Eine Verordnung von Regierungs wegen vom 15ten dieses, diejenige, welche ausgewandert, sodan eine Liste ihrer Güter Pro Bericht einzuschicken, welcher Bericht den 29ten dieses in Betref deren ausgewanderten Klöster, außer welchen keiner aus der Burgerschaft ausgewandert, abgegangen, auch dabei angemerckt worden das Tableau du Maximum, aufgegebenermaßen, empfangen zu mehr haben. Obiggemelte Publicationen und Anheftungen sind geschehen .