minterjährigen Lützenkirchen betreffend
Denen Supplicanten Schmittman und Niviant als Vormünderen über den unterjährigen Lützenkirchen ist in Rucksicht dessen geringen Mittelen nach dem Beispiel anderen Creditoren an denen 15 Rth- 23 1/2 Stüb, welche dessen Mutter aus dem Jahr 1783 an Graß schuldig worden, die Halbscheid nachgelaßen worden .