6/ Refundirung des zu
Kriegszwecken verwendeten Substanzgelder
Es findet eine vorläufige Besprechung der Art und
Weise der Refundirung der
zu Kriegszwecken verwendeten Substanzgelder statt und
da vorab eine
Zusammenstellung der überhaupt zu refundirenden
Beträge nothwendig ist Beschlußfassung vertagt.