Auf ein Schreiben des Vorstandes der Melioriationsgenossenschaft be- schließt die Versammlung vorläufig von dem Bau einer Noth- brücke an Stelle der eingestürzten Weingartzbrücke unter der Bedingung abzusehen, daß der Barrieregeldpächter von der Melioriation entschädigt und daß, falls am 1. Mai courant voraus- zusehen ist, daß die neue Brücke bis zum 15. Mai dieses Jahres nicht vollendet ist, sofort eine Nothbrücke hergestellt wird.
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