Wittib Lapp
Auf die Bitte der Wittib Lapp um des Endes, damit sie die Vergütung des am ihrem Pfann- schoppen erlittenen Schadens er- halten möge, bei der französischen Behörde geschehen mögende Ver- wendung wird dem H. Rath Leven der Auftrag gegeben, deshalb das erfoderliche zu...chen bei der Generaldirection einzuleiten.