Stadtverordnetenversammlung beschließt: Nachdem das am 29. September 1908 zwischen der Stadtgemeinde Neuss und der Firma Heinrich Jansen geschlossene Vertragsverhältnis durch Ankauf der Fabrikanlage Jansen auf die Internationale Harvester Companie m. b. H. übergegangen ist, erhält § 7 des
[Nächste Seite]bisherigen Vertrages folgende Fassung:
"Die Entladevorrichtung wird nur für den Speditions- und Verladebetrieb der eigenen Fabrikationsprodukte, der zur Herstellung erforderlichen Roh- und Halbfertigfabrikate und Lagergüter der Firma International Harvester Co. m. b. H., benutzt. Zur Spedition für andere Rechnung oder für andere Zwecke darf die Anlage nicht benutzt werden.