15. Vergleich mit der Rheinbahn über Straßenbenutzungsentschädigung.
Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Vergleich
mit der Rheinbahn, wonach diese an die Stadt Neuss als
Entschädigung für die Benutzung der Straßen in Neuss
in den Jahren 1926 bis einschl. 1929 insgesamt 35 000 M
zu zahlen hat, zu.