Stadtverordnetenversammlung beschließt a) die auf städtischen Eigentum stehenden Gebäulichkeiten etc. des früheren Nebenproviantamtes an der Hammerlandstraßevon der Reichsvermögensverwaltung zum Preise von 10 000 R. M, b) die auf städtischem Eigentum stehenden Gebäude und zwar: 1. die Gaszelle am Gnadenthalerweg, 2. die Munitionsbaracke an der Hammer Eisenbahnbrücke, 3. die Autogarage am ehemaligen Bezirkskommando von der Reichsvermögensverwaltung ohne Entschädigung zu übernehmen.
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