20. Übernahme von Gebäuden der Reichsvermögens-
verwaltung. Stadtverordnetenversammlung beschließt
a) die auf städtischen Eigentum stehenden Gebäulich-
keiten etc. des früheren Nebenproviantamtes an der Hammerlandstraßevon der Reichsver-
mögensverwaltung zum Preise von 10 000 R. M,
b) die auf städtischem Eigentum stehenden Gebäude
und zwar:
1. die Gaszelle am Gnadenthalerweg,
2. die Munitionsbaracke an der Hammer Eisen-
bahnbrücke, 3. die Autogarage am ehemaligen Bezirkskomman-
do von der Reichsvermögensverwaltung ohne Entschädigung
zu übernehmen.