Band 75: Eintrag vom  7. April 1925 (Nr. 71)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
18. Verpachtung von Grundstücken.

Stadtverordnetenversammlung beschließt in Abänderung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 27. Januar 1925, der Neußer Dampfziegelei anschließend an die ihr zum Ausziegeln überlassene Fläche:

a) nach der Hammerlandstraße hin einen Streifen von 25 m Breite,

b) nach dem alten Eisenbahndamm für einen Streifen von 25 m Breite,

c) nach dem Rhein hin einen Streifen von 15 m Breite zur Ausziegelung zur Verfügung zu stellen. Der Lehmkaufpreis soll 6000 R. M pro Morgen, der Pachtpreis für die nicht ausgeziegelte Fläche 60 R. M pro Morgen und für die ausgeziegelte Fläche 10 R. M betragen. Es darf nur bis zur Tiefe von 2 m ausgeziegelt werden. Die Pachtzeit soll ab 1.3.1926 drei Jahre betragen. Die Neußer Dampfziegelei muß jährlich 3 500 000 Steine herstellen. Der Stadt werden für eigene Zwecke 350 000 Steine überlassen zu einem Preise, der 10 % unter dem Ortspreis der Ortsgruppe des Verbandes liegt. Die Ziegelei zahlt den 10 prozentigen Nachlaß in bar für die Steine, die seitens der Stadt von den 350 000 Steinen etwa nicht abgenommen werden. Die Ziegelei entrichtet eine Vertragsstrafe von 10 000 R. M, wenn sie die angegebene Zahl von 3 500 000 nicht herstellt. Die hergestellten Steine abzüglich der 350 000 müssen in erster Linie in Neuss angeboten werden. Nach auswärts dürfen Steine erst dann abgegeben werden, wenn in Neuss nachweisbar kein Bedarf vorhanden ist. Vertragsstrafe 3000 R. M.