Band 38: Eintrag vom  2. August 1796 (Nr. 941)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Akziß, Maaß und Gewicht betr.

Erschienen auf vorläufige Abladung die Bäcker und Brauer Amtsgenossen und wurde denselben der gestrige Beschluß vorgehalten. Wie nun die Bäcker und Brauer sich über den Akzißabtrag bei gegenwärtigen Kriegszeiten beschwerten und die Beschwerden in gewissen Rücksichten gegründet befunden wurden; so sollen Bäcker und Brauer einsweilen und so lang der Krieg fortdauert, keine Akziß zu zahlen, indessen die Brauer und Bierzäpfer das Bier, so sie außerm Hause verzapfen, nicht mehr, wie bisher von einigen geschehen, nach der Tischmaaß sondern nach der hergebrachten Kellermaaß verzapfen und verkaufen bei Straf daß der

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dawider Handelende mit 3 Goldgülden gebrächtet werden solle.