relation
dan haben magistratsherren des raths und anweßenden gemeindtsfreuden ob der mir auffgetragenen commission abgestattet, wobeij die unterthänigste erinnerung mit wiederholtem antragen sambt beijlag und vom notario gegebenes attest uber beschehene praesentation ahn ihre churfürstliche durchlaucht per totum abgeleßen.
[Nächste Seite] 320