Band 49: Eintrag vom  24. Februar 1851 (Nr. 129)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Durch Schreiben vom 11. des Monats fragt das Commando des Landwehr-Bataillons Nr. 39 an, ob die Gemeinde damit einverstanden sei, wenn Seitens des MilitairFiscus in der als Landwehr- Zeughaus angepachteten, ehemaligen Franziskaner Kirche noch eine Kammer durch Aufführung einer Mauer in dem als Remise benutzten Raume angebracht werde, dann ob darauf gerechnet werden könne, daß das Landwehr-Zeughaus nach Ablauf des jetzigen Pacht-Contractes dem Bataillon wieder überlassen werden dürfte.

Was den erstern Punkt anbelangt, so erklärte Gemeinderath, wie er vorbehaltlich des Einverständnisses der Commission für Bauwesen, welche eine Besichtigung vorzunehmen, Nichts dagegen zu erinnern finde, daß der Militair-Fiscus zu dem fragl. Zwecke eine Mauer in der Remise des Landwehr Zeughauses aufführen lasse.

Hinsichtlich des zweiten Punktes bemerkte derselbe, daß er sich jetzt noch nicht darüber aussprechen könne, ob die Gemeinde einstens auf eine Wiederverpachtung der ehemaligen Franziskaner Kirche sich einlassen werde.