Es wird nichts dagegen zu erinnern gefunden, daß den Hinterbliebenen des verstorbenen Verwaltungs-Secretair Lambertz das Gehalt des letzteren für drei Monate als Unterstützung zur Deckung einiger von demselben hinter- lassenen Verbindlichkeiten, aus dem Bureaufonds gezahlt werden.
actum ut supra
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