A. K. Dunbier betr.
Da dem Vernehmen nach die Anna Katharina Dunbier selbst einige Mittelen besitzt, und also aus den Gasthaus Renten, ohne dem Willen des Stifters entgegen zu gehen, nicht unterhalten werden kann; so ward beschlossen, den Bruder der obgemalten A. K. Dunbier aufzufodern, seiner Schwester den nötigen Unterhalt zu
[Nächste Seite]verschaffen, wo man ansonst den aus dem Gasthauß ihr täglich zufließende Unterhalt berechnen und an ihrem hinterlassenen Vermogen die Vergütung nachsuchen wird .