Auf ein Gesuch des Dampfschiffahrts-Unternehmers Siebertz um Erstattung der Kosten der Verlegung des Brücken- kopfs an der Erft wurde aus dem Grunde nicht einge- gangen, weil die Verlegung auf Veranlassung und im Interesse des p Siebertz ausgeführt worden.
actum ut supra
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