Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluß eines Vertrages mit der Stadt Essen als Treuhänderin zum Zwecke der Bindung des Aktienbesitzes der kommunalen Aktionäre des RheinischWestfälischen Elektrizitätswerkes Essen zu unter der Voraussetzung, daß die Mehrheit der kommunalen Aktionäre ihre Zustimmung gibt.