Band 55: Eintrag vom  16. September 1867 (Nr. 105)

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Transkription

 
10. Scheidemauer zwischen dem Garten des Convictgebäudes und jenem der Wittwe Greuter.

Auf den Vortrag des Bürgermeisters und nach Einsicht eines bezüglichen Schreibens der Erzbischöflichen Behörde genehmigte die Stadtverordneten-Versammlung, daß die eingefallene Scheidemauer zwischen dem Garten des Convictgebäudes und jenem der Wittwe Greuter, soweit eine gesetzliche Verpflichtung vorliegt, auf städtische Rechnung hergestellt werde.

a.u.s.