Geschehen Neuß, den 24. Januar 1818.
Preesentes für den Bürgermeister Momm, der
Beigeordnete Josten,
Peter Anton Broix, Quirin Alois Hütten, Nepes, Johann Wilhelm Loosen,
Breuer, Michael Heinrich Rosellen, Caspar Louwartz, Franz Joseph Holter, Peter Joseph Schramm, Joseph Flemming,
Jacob Broix, Peter Bircken, Zimmermann, Johann Wilhelm Mor-
sches, Mathias Heesemann, Huppertz, Sels,
Andreas Bircken, Schwann, Lelièvre Stadträthe
Dem am heutigen Tage versammelten Stadt-
Rathe wurden auf Verfügung der Landräthlichen
Behörde vom 8. August und 7. December 1816 aufge-
stellten Schulden Etats, und zwar erstens jener
unter der Rubrik; Etat der auf der Stadt haftenden alten Schulden, vorgelegt.
Der Stadtrath hat einen jeden der in
diesem Etat aufgestellten Posten, nebst den Belegen,
genau untersucht und richtig gefunden und bittet
daher Eine Hochlöbliche Königliche Regierung nicht
nur die Ausbezahlung des aufgeführten Zin-
sen ineinem Betrage von 2644 francs 65 1/2 Centimes zu
autorisieren, sondern auch zu erlauben daß
die pro 1817 aufgegangenen Zinsen, und die
welche für die Zukunft fällig werden
zugleich ausgezahlt werden können.
Zweckmäßig scheint es dem Stadtrathe den
Versuch zu machen ob nicht mit den Creditoren
über die Abmachung der Kapital Schuld,
ein Vergleich zu Stande gebracht werden
könne, und er bittet auch hierinn um hö-
here Genehmigung.
Der Stadtrath bemerkt auch
ferner, daß da wo die Urkunden den
Etat nicht beigelegt sind, solche weder durch die Creditoren
beigebracht werden konnten noch in den Städtischen
Archiven vorhanden waren, und man sich also dar-
auf hat beschränken müssen die Forderung
durch Auszüge aus den Creditoren Büchern zu
justifizieren.
Was die Forderung der Juffer Mays betrifft
welche nicht hat ausgemittelt werden können und
wahrscheinlich todt ist, so werden deren Erben
bei erfolgender Zalungs Autorisation, durch öffent-
lichen Blätter zum Erscheinen aufgefordert werden.
In Hinsicht der Forderung des HerrnHerresdorf modo von Groote
ist es unrichtig wenn Beleg No 6.c. gesagt wird, die Zinsen
seyen zuletzt pro 1791 bezahlt worden.
Die hier vorliegenden Creditoren Bücher liefern
den Beweis daß die Rückstände gerade so sind wie
sie in dem Etat stehen.
Sodann wurde der Etat der auf der Stadt haften=
de Erbpacht vorgelegt.
Der Stadtrath erkennt die Richtigkeit dieser bis
zum Schlusse des Jahres 1816 zu 2591 francs 38 Centimes festge-
setzten Forderung an, und er bittet wie vor, eben-
falls die Befugnis den Creditor für 1817 und
die Zukunft zu befriedigen, so wie auch mit
demselben wegen Abmachung der Rente einen
Vergleich zu versuchen
Hier nächst nahm der Stadtrath die
Etat der neuen Schulden vor, welchen er ebenfalls
nach genauer Untersuchung in allen Punkten
als richtig erklärt.
Er bemerkt dabei, daß die in der 6. Colonne
des Etats aufgeführten Summen auf das
Capital auf die mit dem Stadträthlichen Protocolle
vom 30. September 1816 eingereichte Autorisation
des vormaligen Gouvernements Commissair in Roer Departement im Jahre 1815
bereits wären ausbezahlt worden,
und bittet, so wohl diese geschehene Zalung
zu sanktioniren als auch zu genehmigen,
daß der noch bleibende Capital Betrag
von 698 francs 33 Centimes, und die bis zur Ablage des
Capitals verfallene Zinsen mit 12811 francs 44 Centimes
ausbezahlt werden dürfen.
Zur Leistung der Zalung aller dieser
Schulden schlägt der Stadtrath schließlich
die in der Comunal Casse deponirten,
von den verkauften Gemeinde
Gütern herrührenden Gelder vor.
Neuß wie vor
Folgen die Unterschriften