Band 30: Eintrag vom  17. April 1742 (Nr. 1343)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
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dan ist magistratsherren meinung, daß die von denen herrencommissarien gegebene scheine des empfangenen brandtholtzes auff verlangen denenselben wieder obrück gegeben werden könten.