Stadtverordnetenversammlung beschließt die Errichtung einer Bedürfnisanstalt Straßenbahn - Wartehalle am Bahnhof, einer unterirdischen Bedürfnisanstalt auf dem Friedhofsplatz und einer Bedürfnisanstalt am Obertor. Die erforderlichen Kosten sollen unter Berücksichtigung eines von der Rheinischen Bahngesellschaft zu übernehmenden Betrages aus dem Etatskredit des Titels I - 13 Finanzverwaltung gedeckt werden.