Die Stadtverordneten-Versammlung, welcher die auf Grund der Beschlußnahme vom 27. Merz courant gepflogenen Verhandlungen über die Ausführung der Eisenbahn-Erftbrücke vor dem Rheinthore vorgelegt worden, glaubte zur Sache den Antrag erneuern zu müssen, daß die linke Durchfahrt unter den früher ange- gebenen Bedingungen und Vorbehalten von 20 auf 10 Fuß Breite vermindert werde.
Um zu sichern, daß der rechtseitige Landpfeiler so aus- geführt werde, daß zwischen diesem Landpfeiler und dem rechtseitigen Strompfeiler eine zweite Wasserstraße hergestellt werden könne, autorisirt die Versamm- lung den Bürgermeister, nöthigenfalls einen städtischen Kostenbeitrag bis zu 500 Thlr. zu bewilligen.
actum ut supra