8. Anschluß der städtischen Häuser Hammerlandstraße 90 und 92
an die Wasserleitung.
Stadtverordnetenversammlung beschließt, die städtischen
Häuser Hammerlandstraße 90 und 92 an die Wasserleitung
anzuschließen und bewilligt die auf 1200 R. M veranschlagten Kosten, die aus der Grundstückskasse gedeckt werden
sollen.