Molter .
Da der Stadtrath mißfällig vernommen , daß es in Betref der Molter nicht allerdings nach der Mühlen Verordnung gehalten werde, so wird denen Mühlenschreiberen abermal aufgegeben, all dasjenige, was die Bürger und Einwöhnern dahier an Frucht mahlen lassen, in Natura mit gantzer Molter ohne Unterschied der Person zu molteren .