Stadtverordneten - Versammlung nimmt Kenntnis von den Abänderungen der mit dem R. W. E. zu treffenden Vereinbarungen wegen Gestattung einer 100 000 Volt Freileitung im Stadtgebiete Neuss und erklärt ihr Einverständnis. Etwaige Streitfragen sollen durch ein Schiedsgericht, zu dem beide Parteien einen Bevollmächtigen ernennen, entschieden werden. Kommt eine Einigung unter den Bevollmächtigten nicht zustande, so entscheidet ein von den Parteien, oder, falls hierüber keine Übereinstimmung erzielt wird, ein vom Regierungs - Präsidenten in Düsseldorf zu benennender Obmann endgültig.