Stadtverordneten - Versammlung ermächtigt die Verwaltung, der im Reiche getroffenen Neuordnung die Besoldung der Beamten und Angestellten der Stadt Neuss nach Anhörung des Beamtenrats anzupassen und die sich ergebenden Mehrbeträge unter Vorbehalt der endgültig durch die Stadtverordneten - Versammlung im Wortlaut noch zu beschließenden Neufassung der Besoldungsordnung, die bis 1. März 1928 vorzulegen ist, zu zahlen. Auf die Pensionäre und Hinterbliebenen soll die Reichsregelung entsprechende Anwendung finden.
Die durch Erlaß des Regierungs-Präsidentenunterm 29. Dezember 1927 mit N° 2 C 4917 für die Lehrpersonen verfügte Inausgabebelassung der für die Zeit vom 1.
[Nächste Seite]Oktoberbis 31. Dezember 1927 unter Zugrundelegung der alten Sätze und des Septembereinkommens gezahlten örtlichen Zuschläge soll sinngemäß auch bei den städtischen Beamten gehandhabt werden.