Band 75: Eintrag vom  24. Juli 1928 (Nr. 796)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
14. Übernahme von R.W.E. Aktien.

Das R.W.E. beabsichtigt, seinen Geldbedarf im Wege der Kapitalerhöhung oder aber durch direkte Anleiheaufnahme bei den kommunalen Aktionären zu decken.

[Nächste Seite]

Stadtverordneten - Versammlung lehnt die direkte AnleiheHergabe ab, ist aber bereit, neue R.W.E. Aktien zu übernehmen, und zwar:

a) in Höhe von 2/3 des jetzigen städtischen Aktienbesitzes (Nennwert), wenn der Ausgabekurs der neuen Aktien 110% beträgt, oder

b) in Höhe von 50 v.H. des jetzigen städtischen Aktienbesitzes (Nennwert), wenn der Ausgabekurs der neuen Aktien 170% betragen sollte.

Der zur Aktien - Übernahme erforderliche Kredit beträgt zu a) rd. 770 000 M und zu b) rd. 900 000 M.