Das R.W.E. beabsichtigt, seinen Geldbedarf im Wege der Kapitalerhöhung oder aber durch direkte Anleiheaufnahme bei den kommunalen Aktionären zu decken.
[Nächste Seite]Stadtverordneten - Versammlung lehnt die direkte Anleihe- Hergabe ab, ist aber bereit, neue R.W.E. Aktien zu über- nehmen, und zwar:
a) in Höhe von 2/3 des jetzigen städtischen Aktienbesitzes (Nennwert), wenn der Ausgabekurs der neuen Aktien 110% beträgt, oder
b) in Höhe von 50 v.H. des jetzigen städtischen Aktienbe- sitzes (Nennwert), wenn der Ausgabekurs der neuen Aktien 170% betragen sollte.
Der zur Aktien - Übernahme erforderliche Kredit be- trägt zu a) rd. 770 000 M und zu b) rd. 900 000 M.