Stadtverordneten-Versammlung beschließt grundsätzlich jedoch vorbehaltlich erneuter Beschlußfassung gelegentlich der Etatsberatung den Ausbau der Eupener Straße von der Rheydterstraße bis Kaiser Friedrichstraße nach Maßgabe des vorliegenden Planes und Kostenanschlages des Tiefbauamtes. Die entstehenden Kosten in der veranschlagten Höhe von 150 000 M werden bewilligt, sie sollen vorläufig aus dem Straßenausbaufonds genommen und später von den Anliegern gemäß den ortsstatutarischen Bestimmungen wieder eingezogen werden.
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