Band 75: Eintrag vom  5. Mai 1925 (Nr. 80)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7. Regulierung der Krämerstraße.

Stadtverordnetenversammlung beschließt die Regulierung der Krämerstraße gemäß den vorgelegten Projektstücken des Tiefbauamtes. Die Fahrbahn soll mit Stampfasphaltplatten, die Bürgersteige mit Basaltinplatten befestigt werden. Die veranschlagten Kosten der Regulierung der Krämerstraße betragen: 1.) für die Fahrbahn 3800 M 2.) für die Bürgersteige 3800 " 3.) für die Umpflasterungsarbeiten 430 " ________ zusammen 8030 "

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranstaltung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 65 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 2470 M auf die Stadt und 35 % der Kosten, das sind 1330 M auf die Anlieger entfallen. Desgleichen sollen 65 % der veranschlagten Kosten für die Bürgersteige, das sind 2470 M, auf die Stadt und 35 % der Kosten, das sind 1330 M, auf die Anlieger entfallen. Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 115 m 11,56 M für den Frontmeter, für die Kosten der Bürgersteige bei einer Frontlänge von 128 m 10,39 M für den Frontmeter beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung in Höhe von 430 M

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trägt die Stadt allein.

Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Krämerstraße durch Asphaltierung anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung und der einheitlichen Befestigung der Bürgersteige durch Basaltinplatten; Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art. In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die Asphaltierung einen raschen Ablauf der Regenwässer bei der Steigung der Straße ermöglicht und die Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Strassenstaub bildet. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße, die im Mittelpunkt der Stadt als Verbindungsstraße zwischen Marktplatz und der Münsterkirche gelegen, für die Anlieger ein bedeutend besseres Aussehen als eine schlecht gepflasterte Straße. In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr zur Kirche und zum Wochenmarkt eine asphaltierte Straße, in der sich fast ausnahmslos Geschäfte befinden, die Kauflust der Passanten mehr angeregt wird, als es augenblicklich bei dem schlechtem Zustande der Straße der Fall ist.

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen vorläufig aus laufenden Mitteln und später aus einer neuen Anleihe Deckung finden mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile im Betrage von 2660 M. Der Stadtverordnetenbeschluß vom 7. April 1914 ist außer Kraft gesetzt.