Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bewil- ligung einer laufenden widerruflichen Unterstützung an den wegen Überschreitung der Altersgrenze ausschei- denden BotenJosef Ritterbach in Höhe von 50,- M je Monat. Hierbei soll so verfahren werden, daß die von ihm ersparten Beiträge zur Ruhegehaltskasse mit 4,- M pro Monat ange- rechnet werden, sodaß ein Betrag von 46,- M je Monat aus- zuzahlen bleibt.
In Abänderung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 23. Mai des Jahres beschließt Stadtverordnetenversammlung dem SchlachthofdirektorDr. D'heil in Gemäßheit des entsprechenden
[Nächste Seite]Ministerial-Erlasses die Amtsbezeichnung eines Stadt-Oberveterinär- rats beizulegen.
Die Frage der Beförderung von Polizeibeamten soll erneut beraten werden.
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