Mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit des Gesamtbetra- ges, der in keinem Verhältnnis zu der damit verbundenen Verwaltungsarbeit steht, wird von der Erhebung der Land- wirtschaftskammer-Beiträge bis zu 3,- M im Einzelfalle Abstand genommen. Die Stadt trägt auch diese Landwirt- schaftskammerbeiträge.