Mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit des Gesamtbetrages, der in keinem Verhältnnis zu der damit verbundenen Verwaltungsarbeit steht, wird von der Erhebung der Landwirtschaftskammer-Beiträge bis zu 3,- M im Einzelfalle Abstand genommen. Die Stadt trägt auch diese Landwirtschaftskammerbeiträge.