Band 75: Eintrag vom  7. Mai 1929 (Nr. 974)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8. Betrifft: Erhebung der Landwirtschaftskammerbeiträge.

Mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit des Gesamtbetrages, der in keinem Verhältnnis zu der damit verbundenen Verwaltungsarbeit steht, wird von der Erhebung der Landwirtschaftskammer-Beiträge bis zu 3,- M im Einzelfalle Abstand genommen. Die Stadt trägt auch diese Landwirtschaftskammerbeiträge.