Stadtverordneten - Versammlung ist mit dem Abschluß eines neuen Stromlieferungsvertrages mit dem R. W. E. der im Jahre 1943 abläuft unter den im vorliegenden Entwurf enthaltenen Bedingungen grundsätzlich einverstanden. Es ermächtigt die Verwaltung zu den weiteren Verhandlungen mit der Maßgabe, daß die Meistbegünstigungsklausel in dem neuen Vertrage so gefaßt werden muß, daß ≠ das R. W. E. einmal in der Lage sein sollte, einen seiner Abnehmer billiger zu beliefern, als es nach dem neuen Vertrage die Neusser Betriebs Werke ? tun.
≠ für die Stadt Neuss auch sicher gegen die Möglichkeit, daß