Der Regierungs-Präsident übernimmt den Vorsitz und führt den Oberbürgermeister unter Hinweis auf die Urkunde des Preußischen Staatsministeriumsvom 18. Juni 1930, wonach seine Wahl als Bürgermeister mit der Amtsbezeichnung als Oberbürgermeister für die gesetzliche Amtsdauer von 12 Jahren bestätigt worden ist, in sein neues Amt ein. Der Regierungs-Präsident würdigte die Verdienste des Vorgängers Oberbürgermeister Hüpper um Förderung der Neußer Wirtschaft und Kultur und erklärte davon überzeugt zu sein, daß Oberbürgermeister Henrichs das besonders in der heutigen Zeit so schwere Amt in vorbildlicher Pflichttreue und tatkräftiger Arbeitsfreude ausüben werde. Dafür bürgen seine bisherigen, anerkannten Verdienste, vor allem seine Tätigkeit in seinem bisherigen Wirkungskreise. Er wünsche, daß die Tätigkeit des Oberbürgermeisters Henrichs für die Stadt Neuss von reichstem Segen begleitet sein möge.