Nach Anhörung des Referats der betreffenden Commission beschließt Gemeinderath zu der beantragten nothwendigen Erweiterung des evangelischen Kirchhofes, dem Rentner Heinrich Köpp für den nebenanliegenden Garten von 30 Ruthen 30 Fuß die Summe von 120 Thlr als Kaufpreis anzubieten. Ist der p Köpp bereit, den Garten für dieses Gebot der Gemeinde abzutreten, so werde die Verwaltung ermächtigt, mit demselben förmlichen Kaufvertrag abzuschliessen.
Actum ut suprat supra
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