Orleack Wittib
Auf die vorgetragene Bitte der Wittib Orleack wurde ihr wegen dem Bälgtreten auf dem Orgel in der Pfarrkirche einsweilen 1. Rth. zugesetzt, sodann gestattet, für solches Bälgtreten während einer Seelenmesse jedes Mal 6. Stüber zu nehmen .