13. Erhöhung des Schulgeldes bei der städtischen Oberrealschule.
Das Schulgeld für die städtische Oberrealschule mit Reform-
realgymnasium wird vom 1. Juli 1930 ab in Gemäßheit
der gesetzlichen Bestimmungen für Einheimische auf
jährlich 250,- M und für Auswärtige auf 312,- M erhöht.