Die Versammlung beschließt, den hiesigen Bewohnern das Austreiben der Kühe gegen einen Thaler Weid- geld, den auswärtigen Viehhändlern, welche die hiesigen Weidviehmärkte besuchen, dagegen die Benutzung des städtischen Wiese in diesem Jahre, unentgeldlich zu gestatten.
actum ut supra