Die Übernahme der selbstschuldnerischen Bürgschaft für ein seitens der Neußer Arbeiterwohnungs - Genossenschaft e. G.m.b.H. bei der Landesversicherungsanstalt der Rheinprovinz auf die neu zu erbauenden Häuser Schillerstraße 54 und Körnerstraße 21 aufzunehmende I. Hypothek in Höhe von 40 000 R. M wird beschlossen.