Stadtverordnetenversammlung stimmt dem außergerichtlichen Vergleich vom 15.4.1930, wonach Pilartz die bis Ende Mai 1930 rückständigen Staats- und Gemein-
[Nächste Seite]desteuern in Höhe von 8252,21 M durch einen Bieraufschlag von 15,- M pro hl. abträgt, unter der Bedingung zu, daß er daneben die laufenden Steuern pünktlich zahlt.