Stadtverordnetenversammlung nimmt Kenntnis von der Mandatsniederlegung des kommunistischen Stadtverordneten Theodor Schmitz.
Als Ersatzmann wird Heinrich Gärtner, Schillerstraße 8 vom Vorsitzenden nach den Vorschriften des § 19 des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. Juli 1919 eingeführt und verpflichtet.