Band 75: Eintrag vom  29. Juli 1930 (Nr. 1255)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
18. Beschaffung des Finanzbedarfs.

Sofern während der bevorstehenden Ferienzeit dringlicher Finanzbedarf eintreten sollte, ist die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt, Darlehen mit Zustimmung der Finanzdeputation aufzunehmen. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung soll nachträglich eingeholt werden.