Stadtverordneten - Versammlung beschließt die Versetzung des Polizei - HauptwachtmeistersMösgen in den Ruhestand. Entsprechend den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmungen ist der Berechnung der Ruhegehaltsbezüge ein Satz von 80/100steln zugrunde zu legen.
Weiter wird Stadtverordneten - Versammlung über die Beförderung des PolizeioberwachtmeistersHochhausen zum Polizei - Hauptwachtmeister gehört.
Stadtverordneten - Versammlung wird gehört über die Einstellung des Dr. Nagelals städtischer Hafendirektor auf Privatdienstvertrag für 3 Jahre mit einer für beide Teile zulässigen Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsschluß. Besoldung soll nach derselben Gehaltsgruppe erfolgen, die der Bezahlung des bisherigen Inhabers zugrunde lag.